Gîte Les Buissières
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Dieser Zeitmietvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Vermietung von „Les Buissières“ in Vesseaux.
Änderungen jeglicher Art (Streichungen, Ergänzungen) des Vertrags sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner zulässig.
Der Vermieter verpflichtet sich, Angaben jeglicher Art, die ihm aus dem vorliegenden Vertrag zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben, welchem Zweck auch immer sie dienen mögen. Ausgenommen von diesen letztgenannten Bestimmungen sind Auskunftsbegehren seitens der öffentlichen Verwaltung und / oder der juristischen Institutionen.
§ 2 Vertragsabschluss
2 a Anzahlung
Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Vermieter eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmiete gezahlt und ihm eine unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrages vor dem vereinbarten Termin zugestellt hat.
Eine Ausfertigung des Vertrages verbleibt beim Mieter.
Der hier zwischen Mieter und Vermieter geschlossene Vertrag ist ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht auf andere natürliche oder juristische Personen übertragbar.
Jeglicher Verstoß gegen die letztgenannten Bestimmungen hat die sofortige Auflösung des Vertrags durch den Vermieter zur Folge; die aus dem Vertragsabschluss hervorgegangenen Zahlungen behält der Vermieter ein.
2 b Restbetrag
Der Restbetrag (gesamte Mietsumme abzüglich der Anzahlung) muss bei Übergabe der Schlüssel zugegangen sein.
Die Bezahlung kann per Verrechnungsscheck sowie per Postscheck, ausgestellt in Euro zugunsten M. und Mme Chevet, erfolgen. Die Zahlungen können gleichermaßen per Überweisung getätigt werden: RIB 15899 08911 00060514740 36). – Die Zahlung per Scheck ist nur möglich für Bürger der Euro-Zone!
2 c Anzahl der Personen
Der vorliegende Vertrag ist nur gültig für die vereinbarte Anzahl von Personen. Falls diese Anzahl überschritten wird, kann der Vermieter die Aufnahme der weiteren Personen verweigern. Sich daraus ergebende Änderungen oder Vertragsbrüche gehen zu Lasten des Mieters.
2 d Kaution
Bei Antritt des Mietverhältnisses erhebt der Vermieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von € 200, die als Barscheck zu hinterlegen ist. Wenn sich das Mietobjekt am Ende der vereinbarten Mietdauer bei der Abnahme durch den Vermieter in ordnungsgemäßem Zustand befindet, wird dieser Betrag zurückerstattet. Im Falle der vorzeitigen Abreise (vor dem in diesem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt) oder des nicht ordnungsgemäßen Zustands des Mietobjekts bei der Abnahme wird die Kaution abzüglich der möglicherweise entsteheden Kosten zur Instandsetzung des Mietobjektes innerhalb einer Frist von vier Wochen vom Vermieter zurückerstattet.
2 e Andere Gebühren
Am Ende des Mietverhältnisses begleicht der Mieter dem Vermieter die Kosten und Gebühren, die nicht in der vertraglich vereinbarten Summe eingeschlossen sind. Ihre Höhe richtet sich nach der Bemessung; ein entsprechender Beleg wird vom Vermieter vorgelegt.
§ 3 Dauer des Aufenthalts
Der Unterzeichner dieses zeitlich begrenzten Mietvertrages hat unter keinen Umständen einen Anspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hinaus, es sei denn mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters. Der Mieter tritt das Mietverhältnis zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt an. Im Falle als sich die Ankunft verzögert oder von der getroffenen Vereinbarung abweicht, setzt der Mieter den Vermieter unverzüglich hiervon in Kenntnis.
§ 4 Auflösung des Mietvertrags
4 a Kündigung durch den Mieter
Die Kündigung durch den Mieter muss dem Vermieter durch einen eingeschriebenen Brief (Einschreiben) zur Kenntnis gebracht werden.
Kündigung vor der Ankunft im Mietobjekt:
Die geleistete Anzahlung fällt dem Vermieter zu. Dieser kann den Restbetrag einfordern, wenn das Mietverhältnis weniger als dreißig Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn gekündigt wird. Wenn der Mieter das Mietverhältnis nicht binnen 24 Stunden nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt antritt, verliert der Vertrag seine Gültigkeit; der Vermieter kann über das Mietobjekt verfügen. Die geleistete Anzahlung fällt dem Vermieter zu; er kann die Restsumme vom Mieter einfordern. Wenn das Mietverhätnis vorzeitig beendet wird, steht dem Vermieter die Restsumme zu. Eine Rückerstattung wird nicht geleistet.
4 b Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter erstattet dem Mieter die gezahlte Summe einschließlich der geleisteten Anzahlung.
§ 5 Haftung
5 a Versicherungen
Der Mieter ist haftbar für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Er ist verpflichtet, Versicherungsverträge einzugehen, die diese Risiken abdecken.
5 b Inventar
Bei Ankunft und Abreise wird das Vorhandensein und der ordnungsgemäße Zustand des Inventars von Mieter und Vermieter gemeinsam anhand einer Liste geprüft; diese Liste wird von beiden Parteien unterzeichnet und ist ausschließlich als Grundlage für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zulässig.
Der saubere Zustand des Mietobjektes wird vom Mieter bei Antritt des Mietverhältnisses schriftlich bestätigt. Die Reinigung des Mietobjektes während der Dauer des Aufenthaltes sowie vor der Abreise geht zu Lasten des Mieters. Die Höhe der Reinigungskosten richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen.
5 c Nutzung des Mietobjektes
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nur bestimmungsgemäß zu nutzen; laute Feierlichkeiten (Partys etc.) sind untersagt.
§ 6 Streitfälle
Alle Reklamationen bezüglich des Mietobjektes oder sich daraus ergebender Umstände müssen binnen drei Tagen nach Beginn des Mietverhältnisses gerichtet werden an: Antenne Départementale des Gîtes de France. Alle anderen Beanstandungen müssen in schriftlicher Form unverzüglich dorthin gerichtet werden. Im Falle fortbestehender Unstimmigkeiten gehören diese in die Zuständigkeit der Fédération Nationale des Gîtes de France; sie ist um eine einvernehmliche Lösung bemüht.
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