|
|
Eine große Terrasse von 25 m2 mit einer Mahlzeitecke unter einer geblühten Pergola mit Klematis und Geißblättern
|
|
Ein Teil des Gartens ist für Sie reserviert
Das Schwimmbad der Eigentümer darf von den Mietern benutzt werden;
die folgenden Regeln sind dabei einzuhalten.
|
 |
 |
 |
Benutzungsordnung:
- Das Benutzen des Schwimmbades ist den Mietern der Ferienwohung gestattet von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr .
- Die Wassertiefe erstreckt sich von 1,10 m bis 1,60 m: Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne die Aufsicht der Erziehungsberechtigten das Schwimmbad nicht benutzen; die Aufsichtspersonen müssen sich am Beckenrand aufhalten.
- Das Schwimmbad ist ausgestattet mit einer Alarmanlage aus eins unter Wasser befindliche Sensore und einer Sirene. Dieses System ist amtlich anerkannt und wird vor der Sommersaison überprüft. Bei Abwesenheit der Eigentümer sind das Einschalten (nach dem Benutzen des Schwimmbades) und das Ausschalten (vor dem Benutzen) der Alarmanlage Aufgabe der Mieter. Die Funktionsweise der Alarmanlage wird ihnen am Tag der Ankunft erklärt.
- Für den Fall, dass zu viel Lärm entsteht (geräuschvolle Spiele, Geschrei etc.), behalten sich die Eigentümer das Recht vor, den Mietern das Benutzen des Schwimmbades bis zum Ende ihres Aufenthaltes zu untersagen.
- Die Sonnenterrasse „Solarium“ steht den Mietern der Ferienwohnung zum Sonnenbaden zur Verfügung. Der Zugang zum Schwimmbad ist nur über die eigens dafür vorgesehene Treppe gestattet.
|
 |
 |
 |
|